AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen der Besteller und Käufer werden - soweit diese von den nachstehenden Bedingungen abweichen - nicht anerkannt, auch wenn wir dies nicht besonders zum Ausdruck gebracht haben. Bei Auftragserteilung setzen wir die Anerkennung dieser Bedingungen voraus. Annahme der Lieferung bestätigt dies.


1. Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mellich GmbH, auch für alle künftigen Geschäfte.


2. Die Preise verstehen sich: Bei abgefüllten Weinen einschließlich Glas und leichter Einwegverpackung, einschließlich Ausstattung, frei Haus und DSD-Gebühr. Bei Fassweinen per 1.000 Liter, ab hier, frei verladen. Auf sämtliche Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer, z. Zt. 19 % zuzüglich erhoben. Angebot und Auftragsbestätigung verstehen sich bei Qualitätsweinen vorbehaltlich Erteilung der amtlichen Prüfungsnummer. Das Angebot ist freibleibend.


3. Zahlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen vom Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Warenwert. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir bankübliche Zinsen vom 3. Tag nach Rechnungsdatum. Fasswein ist bei Rechnungserteilung in bar ohne Abzug sofort zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Einziehungskosten trägt der Käufer. Sämtliche eingehenden Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste fällige Forderung angerechnet. Eine anderweitige Verwendungsangabe kann nur insoweit berücksichtigt werden, als fällige Forderungen am Tage des Zahlungseinganges nicht vorhanden sind. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Die Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware oder einer evtl. Mängelrüge zu erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Nach der Lieferung eintretende Zahlungsstockungen heben laufende Zahlungsfristen auf. Ungünstige Auskunft oder Nichterfüllung eingegangener Verpflichtungen berechtigen uns, ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung zur teilweisen oder vollständigen Aufhebung von Lieferverträgen, sowie zur Einziehung von an sich noch nicht fälligen Forderungen. Wenn ein Scheck zu Protest geht, wird sofort die gesamte rückständige Schuld fällig. Bei größeren Bestellungen oder bei Neukunden kann von uns wahlweise Vorauskasse oder eine Anzahlung verlangt werden.


4. Lieferung: Lieferungsmöglichkeiten werden für alle Aufträge ausdrücklich vorbehalten. Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferungszusage bei Qualitätsweinen erfolgt vorbehaltlich Erteilung der amtlichen Prüfungsnummer. Wir behalten uns vor, falls ein bestellter Wein ausgegangen ist, einen gleichwertigen Wein als Ersatz zu liefern. Bei Verkauf für spätere und sukzessive Abnahme sind wir berechtigt, die Lieferung aus eintreffenden Partien vorzunehmen, wobei kleine Qualitätsabweichungen kein Recht auf Reklamation geben. Muster und Proben geben nur den durchschnittlichen Ausfall wieder. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind, bzw. bei Rechnungserteilung. Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen sind für uns unverbindlich. Abrufaufträge, die nicht innerhalb von 3 Monaten - vom Tage unserer Bestätigung und/oder Vertragsabschlusses - abgenommen sind, sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Bei nicht fristgemäßem Bezug oder nicht fristgemäßer Zahlung sind wir berechtigt, ohne Anmahnung und Inverzugsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Zinsen und Lagergebühren zu berechnen. Änderungen der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse, behördliche Maßnahmen, Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten der Vorlieferanten, Feuerbrunst und dgl. befreien uns nach unserer Wahl ganz oder teilweise, unter Ablehnung jeder Schadensersatzansprüche, auch in den nachstehenden Fällen, von der Lieferung oder von der Einhaltung der Lieferfrist. Treten nach Vertragsabschluß Zoll- oder Steuererhöhungen sowie Erschwernisse im Einkauf in den Weinbaugebieten, wesentliche Preissteigerungen, in der Einfuhr, in der Herstellung etc. ein, sind wir berechtigt: vom Abschluss, von einzelnen oder der ganzen Partie zurückzutreten oder einen entsprechenden Aufschlag zu berechnen, soweit eine Fakturierung unsererseits noch nicht erfolgt ist. Das Vorgenannte gilt sinngemäß bei Währungs- oder Kursänderungen. Für den Käufer ist das Angebot unwiderruflich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Käufer übernimmt keine Garantie für die ordnungsgemäße und gesetzmäßige Beschaffenheit nach dem Recht anderer Länder. Bei Auslandsgeschäften gilt Deutsches Recht.


5. Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung oder Gefahr des Käufers. Alle Transportschäden, sowie alle Schäden höherer Gewalt sind, soweit dieselben nicht durch Transportversicherung gedeckt sind, vom Käufer zu tragen, soweit nicht frei Haus-Lieferung vereinbart ist. Bei Eintritt von Kälte und Hitze, die den Wein gefährden können, besteht auch bei fest zugesagten Terminen keine Verpflichtung zum Versand. Auf dem Transport entstandene Bruchschäden müssen beim Empfang der Sendung durch die anliefernde Spedition bescheinigt werden, damit gff. der Schaden bei der Transportversicherung/Frachtführer geltend gemacht werden kann. Als Versandgröße werden 6er Einwegkartons verwandt. Mindestabnahme pro Sorte sind 60 Flaschen. Mindestabnahme pro Versendung sind 1.200 Flaschen. Bei Abnahme unter diesen Mindestmengen berechnen wir zurzeit 0,10 Euro pro Flasche zuzügl. MWSt. als Kleinmengenzuschlag. Die Wahl des Transportweges bleibt uns vorbehalten. Leergut wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart. Paletten werden grundsätzlich bei Anlieferung getauscht.


6. Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt dient zur Absicherung aller Ansprüche, die sich aus der Geschäftsverbindung unserer Abnehmer mit uns ergeben haben und in Zukunft ergeben werden, ohne Rücksicht darauf, ob für uns ununterbrochen ein Guthaben besteht oder nicht. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers, einschließlich Zinsen und Kosten und dergleichen bei Hereingabe von Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung, unser Eigentum. Bei Vermischung oder Verarbeitung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Ware ist vor vollständiger Bezahlung unzulässig. Bei Pfändungen unserer Ware durch Dritte oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte hat der Käufer sofort Nachricht zu geben und unsere Rechte gegenüber Dritten zu wahren. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verfügung über die Ware nur im ordnungsgemäßen Gechäftsbetrieb und solange er nicht im Verzug ist berechtigt. Er tritt von vornherein sämtliche Ansprüche, die er aus Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich unserer Ware erwirbt, mit allen Nebenrechten einschließlich seines Gewinnes, in Höhe seiner Verbindlichkeiten an uns ab. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Forderungsabtretung bekannt zu geben, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte schriftlich zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Käufer ist unter dem ausdrücklichen Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs ermächtigt, abgetretene Forderungen in eigenem Namen als unser Beauftragter einzuziehen und über die abgetretenen Rechte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges solange zu verfügen, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Unwirksamkeit der Abtretung gelten wir als beauftragt und bevollmächtigt, für den Käufer den Kaufpreis einzuziehen und die erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben. Bei Barverkäufen wird der von Dritten eingegangene Erlös sofort unser Eigentum, er ist deshalb von anderen Geldern getrennt zu halten, entsprechend zu buchen und für uns bis zum Abruf zu verwalten. Wenn vom Käufer außergewöhnliche Verfügungen, z. B. Totalausverkauf, Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen erfolgen, wenn Pfändungen in sein Vermögen vorgenommen werden, wenn er die Zahlung einstellt, so werden unsere sämtlichen Zahlungstermine sofort fällig. In diesem Fall erlischt das Recht zum Weiterverkauf unserer Ware und die Verfügungsermächtigung. Kommt der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so können wir noch vorhandene Ware ohne weiteres an uns nehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.


7. Mängelrügen: Reklamationen jeder Art können nur innerhalb 7 Tagen jeweils nach Empfang der Auftragsbestätigung, Rechnung, Ware etc., soweit sie nicht bereits aufgrund dieses Vertrages ausgeschlossen sind, berücksichtigt werden. Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen sofort an den Verkäufer schriftlich zu melden. Ein rechtzeitig gemeldeter Mangel verpflichtet den Verkäufer wahlweise zur Ausbesserung des Mangels oder zum Umtausch gegen mangelfreie Ware. Der Anspruch auf Minderung, Wandlung und Schadensersatz wird ausgeschlossen. Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack kann nicht beansprucht werden. Ausscheidungen von Kristallen sind kein Grund zu Beanstandungen. Gewähr für Haltbarkeit von in Tanks bezogenen Weinen kann nicht übernommen werden.


8. Auslegung und Anpassung: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so werden die übrigen Vertragsbestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung in diesem Fall so auszulegen, dass der mit ihr verfolgte Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken oder Vertragsänderungen.


9. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Mellich GmbH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Wittlich. Insbesondere auch für Schecks. Gerichtsstand ist Wittlich bzw. Trier. Das gilt auch für Klagen aus Wechseln, Schecks oder sonstigen Urkunden.


Mellich GmbH 

Hof Mellich 1 

54518 Arenrath

Tel. 0173-2118363





Share by: